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Mietwagen & Verkehr



Mietwagen

 

Haben Sie Ihr Fahrzeug über uns gebucht oder planen Sie, dies zu tun? Dann sind folgende Leistungen bereits im Mietpreis eingeschlossen:

  • Vollkasko-, Diebstahl-, Insassen- und Haftpflichtversicherung
  • Risk Reduction Cover / Mastercover Plus (Rundum-Sorglos-Paket) - Keine Selbstbeteiligung mehr!
  • Zweiter Fahrer
  • Unbegrenzte Freimeilen
  • Mehrwertsteuer
  • Premium location charge, Flughafen- und Straßennutzungsgebühr
  • Zuschlag für Fahrer unter 26 Jahre

Fahrer/Führerschein/Alter:

Der Fahrer muss mindestens 21 Jahre alt, und seit wenigstens 12 Monaten im Besitz eines im Herkunftsland gültigen Führerscheins sein. Ein internationaler Führerschein wird lediglich als Zusatzdokument zum nationalen anerkannt. Wer noch einen recht antiquierten Führerschein, auch "Lappen" genannt, besitzt, kann diesen ebenfalls sorgenfrei zum Führen eines Pkws in Großbritannien nutzen. 


Versicherungen:

Bei einem vom Fahrer verursachten Unfall deckt die eingeschlossene Haftpflichtversicherung Ansprüche für Personenschäden gegenüber Dritten in unbegrenzter Höhe sowie Sachschäden bis zu einer Höhe von £250.000 ab.

Die inkludierte Mastercover Plus beinhaltet eine Insassenversicherung und reduziert darüberhinaus die Selbstbeteiligung im Schadensfall auf £0,00. Weiterhin sind Schäden an Windschutzscheiben, Unterboden und Reifen abgesichert.


Kaution:

Diese ist in Höhe von  £250 - £550 bei Übernahme des Fahrzeugs per Kreditkarte zu hinterlegen.


Wissenswertes zur Mietwagenübernahme:

Fuel Option: an den meisten britischen Mietwagenstationen haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen sog. ‚Fuel Options’. Eine dieser Regelungen beinhaltet die Option, dass eine komplette Tankfüllung bei Fahrzeugübernahme mitgekauft werden kann und ermöglicht, dass Sie das Fahrzeug mit leerem Tank wieder zurückgeben können. Dies ist besonders praktisch für Anmietungen an den britischen Flughäfen, da es hier im direkten Umkreis häufig keine leicht zu findende Tankstelle gibt. Die ‚Empty Fuel Option’ wird vor Ort entsprechend des Modells bzw. des jeweiligen Tankvolumens separat berechnet.

Zusätzliche Versicherungen: bitte achten Sie bei der Mietwagenübernahme darauf, dass in Ihrem Vertrag keine zusätzlichen Versicherungen (z.B. erhöhte Insassenversicherung) mit aufgeführt sind. Diese sind in der Regel nicht nötig, da die beinhaltete Versicherung bereits alle wichtigen Schadensfälle abdeckt.

 

Autofahren und Verkehr

 

Führerschein:

Internationale Führerscheine werden in Kombination mit dem nationalen Führerschein anerkannt. Allein der nationale Führerschein aus EU-Ländern reicht aber aus.


Linksverkehr:

In Großbritannien herrscht Linksverkehr, das heißt, Sie fahren auf der linken Straßenseite und überholen rechts.


Scheinwerfer:

Um den Gegenverkehr bei Nachtfahrten nicht zu blenden, sollte bei links gelenkten (mitteleuropäischen) Fahrzeugen ein trapezförmiger Einschliff in der Mitte der Frontscheinwerfer mit Isolierband oder einer Schablone abklebt werden. Diese Schablonen sind bei vielen Automobilclubs, auf den meisten Fähren sowie an Tankstellen erhältlich.


Alkohol:

In Großbritannien liegt die Alkoholgrenze bei 0,8 Promille. Trunkenheit am Steuer wird streng mit Führerscheinentzug und hohen Geldstrafen geahndet.


Straßenkreuzungen:

Es gibt kein allgemeines Vorfahrtsrecht, da die Vorfahrtregelung an jeder Kreuzung angezeigt wird. Entweder sehen Sie ein ‚Give Way’-Dreieck (Vorfahrt achten) oder ein ‚Stop’-Zeichen. An sehr vielen Kreuzungen ist die Fahrbahn außerdem mit einem ‚Give Way’ Schriftzug markiert.


Kreisverk
ehr:

In Großbritannien hat derjenige Vorfahrt, der von rechts kommt, außer die Straßenmarkierung sagt etwas anderes. Durchfahren Sie den Kreisverkehr im Uhrzeigersinn und blinken Sie links, wenn Sie sich der Ausfahrt nähern, über welche Sie den Kreisverkehr verlassen möchten.


Mautstrassen:

Es gibt sehr wenige gebührenpflichtige Strassen in Großbritannien. Auf den meisten Landkarten sind diese verzeichnet und können somit auch umfahren werden. Der Themsetunnel in London und die Brücke nach Südwales sind zwei der bekannten Mautstrassen.


Parken:

Auf Parkbeschränkungen wird in Großbritannien mit roten und gelben Seitenlinien am Straßenrand hingewiesen. Eine rote Linie steht für Halteverbotszonen, es darf also weder geparkt noch angehalten werden. Das Ein- und Aussteigen von Mitfahrern ist auch nicht erlaubt. Einfache oder doppelte gelbe Linien am Straßenrand deuten auf Parkverbote hin. Das Ein- und Aussteigen von Passagieren, sowie das Be- und Entladen, sind hier erlaubt. Zusatzschilder weisen auf zeitliche Beschränkungen und Anwohnerparken hin. Illegales Parken wird mit einem Strafzettel geahndet. Ist ein Fahrzeug gefährlich geparkt, wird es auch mal abgeschleppt. An Sehenswürdigkeiten und in Teilen der Londoner Innenstadt wird ein falsch geparktes Fahrzeug mit einer Radsperre geblockt.


Fußgänger:

Auch Fußgänger müssen sich auf den Linksverkehr einstellen – schaut man für gewöhnlich beim Überqueren der Straße zuerst nach links, so ist es in Großbritannien ganz wichtig, zuerst nach rechts zu schauen.

Im öffentlichen Verkehr sieht es natürlich auch etwas anders aus: wer mit dem Bus in Richtung Norden möchte, stellt sich nicht an die Ostseite der Straße, sondern an die Westseite.


Höchstgeschwindigkeiten:
 

 

Innerorts

Landstraße

Schnellstraße

Autobahn

Pkw

30 mph (48 km/h)

60 mph (96 km/h)

70 mph (113 km/h)

70 mph (113 km/h)

Fahrzeug mit Anhänger

30 mph (48 km/h)

50 mph (80 km/h)

60 mph (96 km/h)

60 mph (96 km/h)

Bus

30 mph (48 km/h)

50 mph (80 km/h)

60 mph (96 km/h)

70 mph (113 km/h)

 

Verbote und Bußgelder:

  • Nicht anschnallen: 25 GBP
  • Telefonieren während der Fahrt: bis zu 100 GBP
  • Missachten des Überholverbots: 100 – 400 GBP
  • Überfahren einer roten Ampel: bis zu 200 GBP
  • Alkohol am Steuer: bis zu 3000 GBP

 

** alle Angaben sind ohne Gewähr